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Einzelsorgerecht versus gemeinsames Sorgerecht

Samstag, 26. Feb. 2011 Von JennyBrix

Wird im Volksmund vom Sorgerecht gesprochen, dann ist Ausübung der elterlichen Sorge gemeint, die bis vor einiger Zeit auch als „elterliche Gewalt“ bezeichnet wurde. Die rechtlichen Grundlagen zur elterlichen Sorge finden sich in den Paragrafen 1626 bis 1698 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Das Sorgerecht der Eltern entsteht mit der Geburt eines Kindes, wobei der Gesetzgeber unterscheidet, ob die Elternteile miteinander verheiratet sind oder nicht. Sind sie verheiratet, entsteht automatisch ein gemeinsames Sorgerecht. Sind sie nicht verheiratet, dann bekommt die Mutter das alleinige Sorgerecht.

Es kann im Nachhinein auf mehreren Wegen in ein gemeinsames Sorgerecht umgewandelt werden. Es entsteht beispielsweise dann, wenn die beiden Elternteile nach der Geburt des Kindes heiraten. Auch ist eine Beurkundung eines gemeinsamen Sorgerechts im Wege der gegenseitigen Übereinkunft möglich. Als dritter Weg ist eine gerichtliche Entscheidung über das Sorgerecht möglich.

Ein gemeinsames Sorgerecht der beiden Elternteile macht natürlich nur dann Sinn, wenn sich auch beide wirklich um das Wohlergehen des Kindes kümmern möchten. Hat beispielsweise der Vater überhaupt kein Interesse an dem Kind, weil es beispielsweise unbeabsichtigt bei einem One Night Stand entstanden ist, dann ist es sinnvoller, der Mutter das alleinige Sorgerecht zu überlassen.

Bei einer Scheidung der zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheirateten Elternteile bemühen sich die Gerichte derzeit immer darum, dass gemeinsame Sorgerecht möglichst zu erhalten. Eine nachträgliche Abänderung in ein alleiniges Sorgerecht zu Gunsten der Mutter oder des Vaters ist im Nachgang durch eine gerichtliche Entscheidung möglich.

Dort müssen aber demjenigen Elternteil, dem das Sorgerecht aberkannt werden soll, schwer wiegende Vorwürfe hinsichtlich einer Gefährdung des Kindeswohls zu machen sein. Die Rechtssprechung der Vergangenheit zeigt aber auch, dass es zum Beschluss eines alleinigen Sorgerechts dann kommen kann, wenn es den Elternteilen beispielsweise nicht gelingt, einen sachlichen Umgang zu den Belangen des Kindes miteinander aufbauen zu können und sich aus diesen permanenten Streitigkeiten eine Gefährdung des Kindeswohls ergibt.

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